Anträge zur Erteilung einer UL-Lizenz
Lizenzen für zulassungspflichtige UL (Dreiachser, Tragschrauber, Trike, Motorschirm-Trike und UL-Hubschrauber mit Leermasse ÜBER 120 kg):
- Anmeldung der Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung einer Lizenz
- Ausbildungsmeldung (bei Ausbildungsbeginn von der Flugschule einzureichen)
- Bestätigung über die pyrotechnische Einweisung
Lizenzen für nicht zulassungspflichtige UL (Motorschirme, Fußstartfähige UL, Motorschirm-Trikes und Trikes mit Leermasse UNTER 120 kg):
- Anmeldung der Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung einer Lizenz
- Ausbildungsmeldung (bei Ausbildungsbeginn von der Flugschule einzureichen)
- Bestätigung der Grundausbildung auf doppelsitzigen MS-Trikes
Anträge bei Umschulung
Die unten stehenden Anträge decken natürlich nicht alle Möglichkeiten der Umschulungen von einem Flugzeugmuster auf ein anderes ab. Falls hier kein passender Antrag vorhanden ist, finden Sie nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen im Menüpunkt des entsprechenden Flugzeugmusters im Unterpunkt "Ausbildung".
- Antrag auf Erteilung einer Dreiachs-Lizenz für Inhaber einer EASA-Lizenz
- Antrag auf Erteilung einer Dreiachs-Lizenz für Inhaber einer ICAO-Lizenz
Anträge zur Ausstellung der unbefristeten UL-Lizenz
Seit Anfang 2015 werden alle UL-Lizenzen bei der Erteilung unbefristet ausgestellt. Darum gibt es auch ab sofort keine Verlängerungsanträge mehr, nur für die Verlängerung der Lehrberechtigung, denn die bleibt weiterhin drei Jahre lang gültig.
Vorsicht! Die Lizenzen mit eingedrucktem Ablaufdatum wandeln sich nicht automatisch in unbefristete Lizenzen um, sie müssen umgetauscht werden!
Lehrberechtigungen sind weiterhin drei Jahre lang gültig und können mit den entsprechenden Anträgen verlängert werden (siehe weiter unten: "Lehrberechtigung / Verlängerung der Lehrberechtigung").
- Antrag unbefristete Dreiachs-Lizenz
- Antrag unbefristete Motorschirm-Trike-Lizenz (>120 kg Leermasse)
- Antrag unbefristete Tragschrauber-Lizenz
- Antrag unbefristete Trike-Lizenz
Anträge für Passagierberechtigung
(Praxisprüfungen für die Passagierberechtigungen werden gem. LuftKostV III (19) berechnet.)
- Antrag auf Passagierberechtigung Dreiachs
- Antrag auf Passagierberechtigung Trike
- Antrag auf Passagierberechtigung Tragschrauber
- Antrag auf Passagierberechtigung Motorschirm-Trike
- Antrag auf Passagierberechtigung UL-Hubschrauber
Anträge für Schleppberechtigung
Lehrberechtigung / Verlängerung der Lehrberechtigung
Zur Erlangung der Lehrberechtigung ist u. a. eine Ausbildungszeit als Fluglehrer-Assistent bei einer Flugschule erforderlich. Der Fluglehrer-Assistent muß während seiner Assistentenzeit an der Ausbildung von mindestens zwei Flugschülern mitwirken und sämtliche Ausbildungsschritte mindestens ein Mal unterrichtet haben. Hierüber ist Bericht anzufertigen.
- Vordruck für den Assistenten-Bericht Dreiachs/Trike
- Vordruck für den Assistenten-Bericht Motorschirm
- Vordruck für den Assistenten-Bericht Tragschrauber
- Vordruck für den Assistenten-Bericht UL-Hubschrauber
Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeit von drei Jahren erteilt und muss dann verlängert werden.
- Antrag auf Verlängerung der Lehrberechtigung Dreiachs
- Antrag auf Verlängerung der Lehrberechtigung Motorschirm / Motorschirm-Trike
- Antrag auf Verlängerung der Lehrberechtigung Tragschrauber
- Antrag auf Verlängerung der Lehrberechtigung Trike
- Antrag auf Verlängerung der Lehrberechtigung UL-Hubschrauber
Die Gebühren der Ausbildung