Eintrag der Lehrberechtigung für Schwerkraft gesteuerte UL (Trike)
Voraussetzungen für den Erwerb der Trike-Lehrberechtigung:
- 70 h Flugerfahrung auf schwerkraftgesteuerten UL (Trike) nach Erhalt der Lizenz
- bestandene Auswahlprüfung (i. d. R. zu Bedinn des Praxis-Lehrgangs)
- erfolgreiche Teilnahme an einem vom Beauftragen durchgeführten bzw. annerkannten Ausbildungslehrgang
- Ausbildungstätigkeit (Assistentenzeit) im Anschluss an den Ausbildungslehrgang
- Nachweis Erste Hilfekurs
Inhalt und Umfang des Lehrgangs und der Assistentenzeit legt der Beauftragte fest. Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeit von 3 Jahren erteilt.
Bewerber mit einer gültigen Lehrberechtigung:
Bewerber, die eine Lehrberechtigung für Flugzeugführer, Segelflugzeugführer oder einer anderen Art von Luftsportgerät besitzen, können von der Teilnahme am Fluglehrer-Theorie-Lehrgang befreit werden.
Verlängerung der Lehrberechtigung:
Nach Ablauf der drei Jahre müssen für die Verlängerung der Lehrberechtigung zwei der folgenden Bedingungen erfüllt und nachgewiesen werden:
- mind. 60 Starts oder mindestens 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer
- Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten bzw. anerkannten Fortbildungslehrgang in den letzten 3 Jahren
- erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung der letzten 12 Monaten
Mehr Informationen über geplante Lehrgänge finden Sie unter der Rubrik "Lehrgänge".