Gültigkeit und Verlängerung der Lizenz zum Führen von Tragschraubern
Die Lizenz wird unbefristet erteilt. Sie ist nur in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis LAPL gültig (vgl. § 45 LuftPersV)
Fliegen darf nur wer mindestens 12 Flugstunden auf Tragschraubern innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf Tragschraubern enthalten sein.
Die Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem UL-Tragschrauber ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.
Die oben genannten Voraussetzungen sind auch die Kriterien, die zur Lizenzverlängerung nachgewiesen werden müssen. Im Bereich Ausbildung sind Tragschrauber aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge besonderer Bauart. Die Gültigkeit der Lizenz richtet sich daher nach LuftPersV § 45 Abs. 1 bis 3 und 5, wobei die erforderlichen Flugstunden ausschließlich auf Tragschrauber nachzuweisen sind.
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Downloadbereich.