Ausbildung von Piloten auf leichten Trikes (unter 120 kg Leermasse)
Theorie:
wie bei Trikes über 120 kg Leermasse
Praxis:
zunächst auf doppelsitzigen schwerkraftgesteuerten Trike. Die ersten Alleinflüge werden in der Regel aus Sicherheitsgründen mit dem gewohnten, in der Schulung verwendeten Doppelsitzer-Trike durchgeführt.
- Überlandflugeinweisung mit Fluglehrer über mindestens 100 km mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz.
- mindestens 30 Starts und Landungen im Alleinflug auf leichten Trikes
- mindestens zwei Überlandflüge als Alleinflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Platz.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich