Auslandsfliegen

Im Ausland fliegen

Da UL-Fliegen national geregelt ist, gibt es für Flüge ins Ausland keine allgemeingültigen Regelungen. Sowohl die Fluglizenzen als auch die Muster- und Verkehrszulassungen unterliegen jeweils nationalem Recht und müssen nicht zwangsläufig von anderen Ländern anerkannt werden. Wenn ein Flug ins Ausland geplant wird, sollte man sich darum rechtzeitig mit den dort gültigen Regelungen vertraut machen und evtl. mit den ansässigen Behörden in Verbindung treten.

Unter dem nachfolgenden Link hat die European Microlight Federation (EMF) das Wichtigste in Kürze zusammengefasst und die Kontaktdaten zu den zuständigen Behörden der europäischen Länder zusammengestellt. Achtung: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr:

EUFlying in Europe