Ausbildung von Piloten für leichte Dreiachser (bis 120 kg Leermasse)
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
- Theorieausbildung und -prüfung sowie Erleichterungen für Inhaber anderer Lizenzen wie bei Dreiachsern > 120 kg Leermasse.
- ggf. pyrotechnische Einweisung
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- Eine praktische Flugausbildung auf Doppelsitzigen aerodynamisch gesteuerte UL entsprechend den Vorgaben des DULV-Ausbildungsnachweisheftes für aerodynamisch gesteuerte UL >120 kg Leermasse. Die ersten Alleinflüge werden in der Regel aus Sicherheitsgründen mit dem gewohnten, in der Schulung verwendeten doppelsitzigen aerodynamisch gesteuerten UL durchgeführt.
- Eine Überlandflugeinweisung mit Fluglehrer über mind. 100 km mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
- Mindestens 30 Starts und Landungen im Alleinflug auf leichten Dreiachsern < 120 kg Leermasse.
- Mindestens zwei Überlandflüge als Alleinflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Platz.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich.