Ausbildung von Piloten für leichte Dreiachser (bis 120 kg Leermasse)

 Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

  • Theorieausbildung und -prüfung sowie Erleichterungen für Inhaber anderer Lizenzen wie bei Dreiachsern > 120 kg Leermasse.
  • ggf. pyrotechnische Einweisung

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • Eine praktische Flugausbildung auf Doppelsitzigen aerodynamisch gesteuerte UL entsprechend den Vorgaben des DULV-Ausbildungsnachweisheftes für aerodynamisch gesteuerte UL >120 kg Leermasse. Die ersten Alleinflüge werden in der Regel aus Sicherheitsgründen mit dem gewohnten, in der Schulung verwendeten doppelsitzigen aerodynamisch gesteuerten UL durchgeführt.
  • Eine Überlandflugeinweisung mit Fluglehrer über mind. 100 km mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
  • Mindestens 30 Starts und Landungen im Alleinflug auf leichten Dreiachsern < 120 kg Leermasse.
  • Mindestens zwei Überlandflüge als Alleinflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Platz.

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich.