Ausbildung zum Pilot auf schwerkraftgesteuerten UL (Trikes)

Die Ausbildungswege zum Pilot aus Schwerkraft gesteuerte Ultraleichtflugzeuge sind hier aufgelistet:

Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.


Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)


Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Voraussetzung zum Erwerb der Lizenz ist die vollständige 60-stündige Theorieausbildung.

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk, Navigation, Meteorologie

Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Die Theorieprüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat (darf nicht in der eigenen Flugschule tätig sein) abgenommen.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Die praktische Ausbildung umfasst 25 h Flugzeit auf Trike, davon mind. 5 h Alleinflugzeit und mind. 10 h mit Fluglehrer.    

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • Mind. zwei Überlandflüge (> 100 km mit Zwischenlandung)
  • Mind. drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung
  • Theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen.

Die praktische Prüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat (darf nicht in der eigenen Flugschule tätig sein) abgenommen.

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

  Alle wichtigen Formulare finden Sie  im Download-Bereich


Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für
Dreiachser / Fußstart-UL mit in Deutschland gültiger Lizenz als Flugzeugführer / Segelflugzeugführer / Reisemotorsegler / Hubschrauberführer


Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen). Keine Theorieprüfung: Bestätigung der Ausbildung durch die Flugschule. (Entfällt bei UL-Dreiachser)

Die pyrotechnische Einweisung kann bei Nachweis entfallen.


Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Die praktische Ausbildung umfasst  25 h Flugzeit (davon werden max. 10 Flugstunden auf motorgetriebenen Luftfahrzeugen oder Segelflugzeugen angerechnet).

Die praktische Prüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat (darf nicht in der eigenen Flugschule tätig sein) abgenommen.

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

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Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Tragschrauber


Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, Verhalten in besonderen Fällen)

Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.

Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Mindestens 20 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden (max. 5 Flugstunden auf Tragschraubär werden auf die Praxisausbildung angerechnet).

Die praktische Prüfung wird von einem DULV- Prüfungsrat (darf nicht in der eigenen Flugschule tätig sein) abgenommen.

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

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Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirme / Motorschirm-Trikes


Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz NACH 01.02.2012:

Theorieausbildung und -prüfung in den Fächern

  • Modul I (allgemeine Fächer): Luftrecht (nur Prüfung), Navigation
  • Modul II (spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
  • Theorie-Prüfung in den o. g. Fächern durch einen externen DULV-Prüfungsrat (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz VOR 01.02.2012:

Theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter in Modul II (spezielle Fächer):

  • Technik (und pyrotechnische Einweisung)
  • Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Die praktische Ausbildung umfasst 25 h Flugzeit (davon werden max. 10 h auf leichten UL angerechnet)

Die praktische Prüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat (darf nicht in der eigenen Flugschule tätig sein) abgenommen.

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

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Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter / Gleitsegel


Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Navigation

Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Die schriftliche Theorieprüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat (darf nicht in der eigenen Flugschule tätig sein) abgenommen.


Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Die praktische Ausbildung umfasst 25 h Flugzeit (davon werden max. 10 h auf HG oder GS angerechnet)

Die praktische Prüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat (darf nicht in der eigenen Flugschule tätig sein) abgenommen.

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

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Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trikes bis 120 kg Leermasse

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Theoretische Einweisung in einer Flugschule, die zur Ausbildung auf Trike über 120 kg Leermasse berechtigt ist.


Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Praktische Einweisung in einer Flugschule, die zur Ausbildung auf Trike über 120 kg Leermasse berechtigt ist.

Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.


Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
  • Einweisungsbestätigung einer registrierten Ausbildungseinrichtung
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

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