Ausbildung Motorschirm-Trike über 120 kg Leermasse

Die Ausbildungswege zum Piloten auf Motorschirm und Motorschirm-Trike über 120 kg sind hier aufgelistet:


Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):


Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 20 Unterrichtseinheiten im Modul I und 10 Unterrichtseinheiten im Modul II. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.

Modul I (allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk, Meteorologie
Modul II (spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Navigation (jeweils speziell für Motorschirm)
Die Theorie-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Flugausbildung auf motorlosen Gleitsegeln (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand.
Zusätzlich 10 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein.
oder
Praktische Grundausbildung auf doppelsitzigen, vom DULV als schulungstauglich eingestuften Motorschirm-Trikes;

sowie

mindestens 40 Starts und Landungen mit Motorschirmtrike an mindestens 4 verschiedenen Tagen mit maximal 12 Starts pro Tag gemäß DULV-Ausbildungshandbuch und Ausbildungsnachweisheft.
In diesen Starts enthalten: Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Gesamtstrecke.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung (spätestens acht Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft mit dem Nachweis der bestandenen Theorieprüfung
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

Ausbildung von Piloten mit DHV-A Schein / Österr. SoPi / Schweizer Brevet / ausländische Gleitschirmlizenz + IPPI-Card (Gleitsegel; ohne Überlandberechtigung) / ausländischen Gleitschirmlizenz in Verbindung mit der entsprechenden IPPI-Card und einer Bestätigung der praktischen Reife durch eine DHV/ÖAeC-Gleitschirmschule

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 14 Unterrichtseinheiten im Modul I und 6 Unterrichtseinheiten im Modul II. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Meteorologie, Flugfunk (entfällt bei Nachweis, z. B. BZF)
Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Navigation (jeweils speziell für Motorschirm)
Die Theorie-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Mindestens 20 Starts und Landungen mit Motorschirmtrike an mindestens 2 verschiedenen Tagen mit maximal 10 Starts pro Tag gemäß DULV-Ausbildungshandbuch und Ausbildungsnachweisheft.
In diesen Starts enthalten: Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Gesamtstrecke.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung (spätestens acht Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie DHV A-Schein / SoPi / Brevet
  • Ausbildungsnachweisheft mit dem Nachweis der bestandenen Theorieprüfung
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

Hinweis:
Bei entsprechender Lizenz für Hängegleiter gelten in der Theorieausbildung dieselben Erleichterungen; Praxis wie "Fußgänger".


Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein / Österr. SoPi / Schweizer Brevet (Gleitsegel; mit Überland-Berechtigung)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 8 Unterrichtseinheiten im Modul I und 6 Unterrichtseinheiten im Modul II. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
Die Ausbildung und Prüfung in den Fächern Meteorologie und Navigation entfällt.

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (entfällt bei Nachweis, z. B. BZF)
Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (jeweils speziell für Motorschirm)
Die Theorie-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV): 

Mindestens 20 Starts und Landungen mit Motorschirmtrike an mindestens 2 verschiedenen Tagen mit maximal 10 Starts pro Tag gemäß DULV-Ausbildungshandbuch und Ausbildungsnachweisheft.
In den Starts enthalten: Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Gesamtstrecke.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung (spätestens acht Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • DHV B-Schein / SoPi / Brevet mit Überland-Berechtigung
  • Ausbildungsnachweisheft mit dem Nachweis der bestandenen Theorieprüfung
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

Hinweis:
Bei entsprechender Lizenz für Hängegleiter gelten in der Theorieausbildung dieselben Erleichterungen; Praxis wie "Fußgänger"


Einweisung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirme / Motorschirm-Trikes bis 120 kg Leermasse

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Theoretische Einweisung in einer Flugschule, die zur Ausbildung auf Motorschirm-Trikes über 120 kg Leermasse berechtigt ist.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Praktische Einweisung in einer Flugschule, die zur Ausbildung auf Motorschirm-Trikes über 120 kg Leermasse berechtigt ist.

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens acht Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie des gültigen SPL für Motorschirm
  • Einweisungsbestätigung einer registrierten Ausbildungseinrichtung
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für motorisierte Luftfahrzeuge und Segelflugzeuge

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV): 

Modul I (allgemeine Fächer): entfällt
Modul II (spezielle Fächer): Motorschirm Technik, Verhalten in besonderen Fällen für Motorschirm
Die Theorie-Prüfung kann vom Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Flugausbildung auf motorlosen Gleitsegeln (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand.
Zusätzlich 10 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein.
oder
Praktische Grundausbildung auf doppelsitzigen, vom DULV als schulungstauglich eingestuften Motorschirm-Trikes.
sowie
Mindestens 40 Starts und Landungen mit Motorschirmtrike an mindestens 4 verschiedenen Tagen mit maximal 12 Starts pro Tag gemäß DULV- Ausbildungshandbuch und
In diesen Starts enthalten: ein Überlandflug von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke (zwei Überland-Flüge werden erlassen)

Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung (spätestens acht Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie des gültigen PPL oder SPL
  • Ausbildungsnachweisheft mit dem Nachweis der bestandenen Theorieprüfung
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis