Verkehrszulassung
Zulassung eines UL (Neugerät)
Für die Verkehrszulassung eines Neugerätes müssen folgende Unterlagen bei uns eingereicht werden:
- Antrag auf Verkehrszulassung (im Downloadbereich für Zulassungen und Technik)
- Eigentumsnachweis (z.B. durch Unterschrift und Stempel des Herstellers auf dem Antrag)
- Rufzeichen-Zuteilungsurkunde für eine Luftfunkstelle von der Bundesnetzagentur (kann nachgereicht werden)
- aktueller Versicherungsnachweis (bzw. Antrag auf Versicherung)
- Stückprüfung (zur Stückprüfung muss der jeweilige Inhaber der deutschen Musterzulassung verschiedene Dokumente ausstellen)
Die Gebühren für die Neuzulassung betragen 85,60 € für DULV-Mitglieder und 95,20 € für Nichtmitglieder, jeweils zuzüglich Stückprüfgebühren.
Bearbeitungszeit: je nach aktuellem Arbeitsaufkommen 2 bis 5 Werktage.
Änderung der Verkehrszulassung nach Kauf eines gebrauchten UL
Folgende Unterlagen müssen dem DULV für die Zulassungsänderung vorliegen:
- Antrag auf Änderung der Verkehrszulassung (im Downloadbereich für Zulassungen und Technik)
- Eintragungsschein im Original
- Nachweis des Eigentumserwerbs (z. B. Kaufvertrag oder die Unterschrift des Verkäufers auf Seite 2 des Antrages)
- aktuelle Jahresnachprüfung (nicht älter als 1 Jahr)
- Rufzeichen-Zuteilungsurkunde für eine Luftfunkstelle von der Bundesnetzagentur (kann nachgereicht werden)
- aktueller Haftpflichtversicherungsnachweis auf den neuen Halter
oder Antrag auf Versicherung des neuen Halters bzw. Antrag auf Änderung der bestehenden Versicherung, falls eine über den DULV abgeschlossene Versicherung vom Vorgänger übernommen werden soll. Dieser Antrag ist im Downloadbereich für Versicherungen zu finden.
Bei Halter-/Eigentümergemeinschaften müssen auf dem Antrag auf Änderung der Verkehrszulassung alle Mitglieder der Halter-/Eigentümergemeinschaft unterschreiben. Alternativ kann ein zusätzliches Schriftstück mit einer Erklärung gleichen Inhalts aufgesetzt, von allen Beteiligten unterschrieben und eingereicht werden.
Die Gebühren für die Änderung der Verkehrszulassung betragen 53,50 € für DULV-Mitglieder und 59,50 € für Nichtmitglieder.
Bearbeitungszeit: je nach aktuellem Arbeitsaufkommen 2 bis 5 Werktage.
Zulassung eines bisher im Ausland registrierten UL
Folgende Unterlagen müssen dem DULV für die Zulassung eines bisher im Ausland registrierten UL vorliegen:
- Antrag auf Neuzulassung (im Downloadbereich für Zulassungen und Technik)
- Löschungsbescheinigung aus dem ausländischen Register
- Nachweis des Eigentumserwerbs (= Kaufvertrag)
- Rufzeichen-Zuteilungsurkunde für eine Luftfunkstelle von der Bundesnetzagentur (kann nachgereicht werden)
- Stückprüfung (hier genügt keine Jahresnachprüfung)
Zur Stückprüfung muss der jeweilige Inhaber der deutschen Musterzulassung verschiedene Dokumente ausstellen, daher ist dieser in diesem Fall zu konsultieren.
Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir, vor dem Kauf den Inhaber der deutschen Musterzulassung zu kontaktieren. - aktueller Haftpflichtversicherungsnachweis
Hinsichtlich der Gebühren werden Ummeldungen aus dem Ausland wie Neuzulassungen behandelt, also 85,60 € für DULV-Mitglieder und 95,20 € für Nichtmitglieder, jeweils zuzüglich Stückprüfgebühren.
Bearbeitungszeit: je nach aktuellem Arbeitsaufkommen 2 bis 5 Werktage.
Kennzeichenwechsel bei Kauf eines gebrauchten UL
Möchte man im Zuge der Änderung der Verkehrszulassung auch gleich einen Kennzeichenwechsel erwirken, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Antrag auf Änderung der Verkehrszulassung (Bitte sowohl das bisherige als auch das zukünftige Kennzeichen auf dem Antrag vermerken!!!)
- Eintragungsschein im Original
- Lärmzeugnis im Original
- Nachweis des Eigentumserwerbs
- aktuelle Jahresnachprüfung
- Rufzeichen-Zuteilungsurkunde für eine Luftfunkstelle von der Bundesnetzagentur (kann nachgereicht werden)
- aktueller Haftpflichtversicherungsnachweis auf den neuen Halter und das neue Kennzeichen
oder Antrag auf Versicherung des neuen Halters bzw. Antrag auf Änderung der bestehenden Versicherung, falls eine über den DULV abgeschlossene Versicherung vom Vorgänger übernommen werden soll.
Zu den Gebühren für die Änderung der Verkehrszulassung (53,50 € für DULV-Mitglieder und 59,50 € für Nichtmitglieder) kommen noch folgende Gebühren hinzu:
- Kennzeichenvormerkung: 42,80 € für DULV-Mitglieder und 47,60 € für Nichtmitglieder
- Änderung des Lärmzeugnisses: 37,45 € für DULV-Mitglieder und 41,65 € für Nichtmitglieder
Bearbeitungszeit: je nach aktuellem Arbeitsaufkommen 2 bis 5 Werktage.
Eintragung leichtes UL bis 120 kg Leermasse
UL bis 120 kg Leermasse erhalten auf Antrag ein Kennzeichen (D-M und 3 Buchstaben) und werden damit auch in das Luftsportgeräteverzeichnis eingetragen.
- Freie Kennzeichen gibt es in der Kennzeichendatenbank
- Antrag auf Eintragung in das Luftsportgeräteverzeichnis (im Downloadbereich Zulassungen und Technik -> Anträge für zulassungsbefreite UL)
Bei einer Änderung der Eintragung wird derselbe Antrag verwendet.
Bitte dann auch den bisherigen Eintragungsschein im Original an den DULV senden (keine Kopie, keinen Scan)
Aus einer Eintragung in das Luftsportgeräteverzeichnis ergibt sich keine Betriebserlaubnis.
Der Eintragungsschein bestätigt lediglich die Eintragung des Kennzeichens in das deutsche Luftsportgeräteverzeichnis.
Es obliegt dem Halter sicherzustellen, dass die Bedingungen für einen legalen Betrieb in Deutschland erfüllt sind. Z. B. muss für das UL eine Musterzulassung eines EU-Mitgliedsstaates existieren. Alternativ ist auch eine deutsche Musterprüfung möglich, aber derzeit gibt es keine akkreditierten Stellen - so kann hier nur auf bereits erteilte Musterprüfungen zurückgegriffen werden.
Musterzulassungen von EU-Mitgliedsstaaten gibt es u. a. in Deutschland, Frankreich (fiche d'identification), Österreich, Polen und in der Tschechischen Republik. Eine Musterzulassung liegt dann vor, wenn sie von einer staatlichen Stelle erteilt wurde.
- Die Leermasse des gesamten ULs darf maximal 120 kg betragen (flugbereites UL ohne Sprit, ohne Zuladung).
- Das UL darf nur mit gültiger Haftpflichtversicherung betrieben werden.
- Das Kennzeichen muss gemäß LuftVZO § 19 i. V. m. Anlage 1 am Luftsportgerät angebracht werden.
Der Eintragungsschein muss im Original an den DULV zurück gegeben werden, wenn:
- das Kennzeichen nicht mehr benötigt wird
- bei Änderung der Daten im Eintragungsschein
Die Gebühren für die Eintragung in das Luftsportgeräteverzeichnis belaufen sich auf 128,40 € für DULV-Mitglieder und 142,80 € für Nichtmitglieder.
Die Gebühren für die Änderung der Eintragung belaufen sich auf 42,80 € für DULV-Mitglieder und 47,60 € für Nichtmitglieder.
Bearbeitungszeit: je nach aktuellem Arbeitsaufkommen 2 bis 5 Werktage.