Gültigkeit und Verlängerung der Lizenz zum Führen von UL-Hubschrauber

Die Gültigkeit des Luftfahrerscheins wird unbefristet erteilt. Ein gültiger Luftfahrerschein berechtigt jedoch nur zum Fliegen, wenn der Inhaber mindestens sechs Flugstunden auf Ultraleichthubschraubern innerhalb der letzten zwölf Monate durchgeführt hat. In den sechs Stunden müssen mindestens sechs Starts und sechs Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf einem Ultraleichthubschrauber enthalten sein.

 Diese Voraussetzungen nach Absatz können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem Ultraleichthubschrauber ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich