Störungsmeldung / Unfallmeldung nach § 7 LuftVO

Unfälle und Störungen beim Betrieb von Ultraleichtflugzeugen müssen gemeldet werden, siehe LuftVO § 7 Abs. 7:

"Unfälle und Störungen bei dem Betrieb von Luftsportgeräten hat der Halter unverzüglich dem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Beauftragten schriftlich anzuzeigen. ..."

Die zuständige Stelle ist i. d. R. die Stelle, bei der das betroffene UL zum Verkehr zugelassen ist.

Die neue Datenbank für Meldungen von Unfällen und Störungen ist online.

Wie bereits im letzten DULV-info Herft angekündigt, ist die neue Datenbank zur Meldung von Ereignissen mit ULs erschienen. Der Name PASIF steht für Powered Air Sport Incident Findings.

Der DULV appelliert an alle Luftsportler, die Sache ernst zu nehmen und Vorfälle zu melden, um den Lernprozess zu verbessern. Nur der DULV hat Zugriff auf die Daten.

Mit der Abgabe der Meldung in der PASIF-Datenbank ist die Meldepflicht gem. LuftVO§ 7 Abs. 7 erfüllt: "Unfälle und Störungen bei dem Betrieb von Luftsportgeräten hat der Luftsportgeräteführer unverzüglich dem nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes Beauftragten schriftlich oder elektronisch zu melden."