Ausbildung von Piloten für Dreiachs über 120 kg Leermasse

Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.

Die Ausbildungswege zum Pilot auf aerodynamisch gesteuerten ULs sind hier aufgelistet:


Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Vollständige 60-stündige Theorieausbildung in der Flugschule:

  • Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie
  • Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
  • Die theoretische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Die praktische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft im Original oder lesbare Kopien
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich


Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trikes / Fußstart-ULs

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • max. 5 h auf Trike werden angerechnet
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Die praktische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL 
  • Ausbildungsnachweisheft im Original oder lesbare Kopien
  • beglaubigte Kopie der gültigen Lizenz für Trike
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich


Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirme / Motorschirm-Trikes

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz NACH 01.02.2012:

Theorieausbildung und -prüfung in den Fächern

  • Modul I (allgemeine Fächer): Luftrecht (nur Prüfung), Navigation
  • Modul II (spezielle Fächer): Technik, pyrotechnische Einweisung, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
  • Theorie-Prüfung in den o. g. Fächern durch einen externen DULV-Prüfungsrat (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz VOR 01.02.2012:

Theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter in Modul II (spezielle Fächer):

  • Technik (und pyrotechnische Einweisung)
  • Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Die praktische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Ausbildungsnachweisheft im Original oder lesbare Kopien
  • beglaubigte Lizenzkopie
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Downloadbereich.


Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Tragschrauber

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für aerodynamisch gesteuerte UL durchgeführt und dokumentiert weden.

Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.

Die praktische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL  
  • Ausbildungsnachweisheft im Original oder lesbare Kopien
  • beglaubigte Lizenzkopie
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich.


Ausbildung von Piloten mit gültiger für Trikes bis 120 kg Leermasse

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • max. 5 h auf Trike werden angerechnet
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Die praktische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • Ausbildungsnachweisheft im Original oder lesbare Kopien
  • beglaubigte Lizenzkopie
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich.


Ausbildung von Piloten mit in Deutschland gültiger Lizenz als Flugzeugführer oder Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für aerodynamisch gesteuerte UL durchgeführt und dokumentiert werden.

Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.

Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen von Ultraleichtflugzeugen für Inhaber einer EASA-Lizenz
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Ausbildungsnachweisheft im Original oder lesbare Kopien
  • beglaubigte Kopie der gültigen PPL
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich.

 


Ausbildung von Piloten mit in Deutschland gültiger Lizenz als Führer von Segelflugzeugen, Segelflugzeugen mit Hilfsmotor oder Hubschraubern

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • max. 20 h auf PPL-C / -H werden angerechnet
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer  
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung 
  • mind. 3 Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung) 
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

PPL-H: Die praktische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen von Ultraleichtflugzeugen für Inhaber einer EASA-Lizenz
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Ausbildungsnachweisheft im Original oder lesbare Kopien
  • Kopie der gültigen PPL
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich


Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter / Gleitsegel

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Vollständige 60-stündige Theorieausbildung in der Flugschule:

  • Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie
  • Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
  • Die theoretische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Die Ausbildung und Prüfung in das Fach Meteorologie kann bei DHV-B Schein Inhaber entfallen.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Die praktische Prüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat (darf nicht in der eigenen Flugschule tätig sein) abgenommen.

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft im Original oder lesbare Kopien
  • beglaubigte Kopie der gültigen Lizenz für HG oder GS
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich.

 

Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Dreiachser bis 120kg Leermasse

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter in einer Flugschule, die zur Ausbildung auf Dreiachser über 120 kg Leermasse berechtigt ist.


Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Praktische Einweisung in einer Flugschule, die zur Ausbildung auf Dreiachser über 120 kg Leermasse berechtigt ist.
Die Praxis-Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.


Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie des gültigen SPL für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeugen mit einer Leermasse bis 120 kg
  • Einweisungsbestätigung einer registrierten Ausbildungseinrichtung
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich