Ausbildung von Piloten für fußstartfähige UL

Die Ausbildungswege für die Ausbildung von Piloten für fußstartfähige ULs sind hier aufgelistet:

Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.


Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)


Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Voraussetzung zum Erwerb des Luftfahrerscheins ist die vollständige 60-stündige Theorieausbildung.

  • Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk, Meteorologie, Navigation
  • Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen
  • Die Theorie-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • Flugausbildung auf motorlosen Hängegleitern (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand;
    zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein.
  • mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
  • drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke
  • Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).


Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • Nachweis über motorlose Grundausbildung HG
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

    Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich


Ausbildung von Piloten mit DHV-A Schein / Österr. SoPi / Schweizer Brevet
(Hängegleiter; ohne Überlandberechtigung)


Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Nach Rücksprache mit der Flugschule kann die Ausbildung in Modul I und II jeweils um insgesamt bis zu 10 Unterrichtseinheiten reduziert werden.

  • Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Meteorologie, Navigation
  • Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen
  • Die Theorie-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
  • Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke
  • Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

 
Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

Hinweis: Bei entsprechender Lizenz für Gleitsegel gelten in der Theorieausbildung dieselben Erleichterungen; Praxis siehe "Fußgänger".


Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein / Österr. SoPi / Schweizer Brevet
(Hängegleiter; mit Überland-Berechtigung)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Nach Rücksprache mit der Flugschule kann die Ausbildung in Modul I um insgesamt bis zu 20 Unterrichtseinheiten reduziert werden, in Modul II um insgesamt bis zu 10 Unterrichtseinheiten.

  • Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Navigation
  • Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen
  • Die Theorie-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).


Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
  • Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke
  • Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich


Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

   Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

Hinweis: Bei entsprechender Lizenz für Gleitsegel gelten in der Theorieausbildung dieselben Erleichterungen; Praxis siehe "Fußgänger".


Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trikes / Dreiachser


Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

 Entfällt


Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • Flugausbildung auf motorlosen Hängegleitern (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand-;
    zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein.
  • mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
  • ein Überlandflug von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke (Zwei Ü-Flüge werden erlassen)
  • Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).


Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • Nachweis über motorlose Grundausbildung HG
  • beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich


Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-A / -B / -C / -D / -H / -N / FCL / Lizenz für Tragschrauber


Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
 

  • Modul I (Allgemeine Fächer): entfällt
  • Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen
  • Die Theorie-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • Flugausbildung auf motorlosen Hängegleitern (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand-; zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein.
  • mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
  • ein Überlandflug von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke (Zwei Ü-Flüge werden erlassen)
  • Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).


Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • Nachweis über motorlose Grundausbildung HG
  • beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich


Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirme / Motorschirm-Trikes

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz NACH 01.02.2012:

Theorieausbildung und -prüfung in den Fächern

  • Modul I (allgemeine Fächer): Luftrecht (nur Prüfung), Navigation
  • Modul II (spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
  • Theorie-Prüfung in den o. g. Fächern durch einen externen DULV-Prüfungsrat (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz VOR 01.02.2012:

Theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter in Modul II (spezielle Fächer):

  • Technik (und pyrotechnische Einweisung)
  • Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

 

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • Flugausbildung auf motorlosen Hängegleitern (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand;
    zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein.
  • mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
  • ein Überlandflug von mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke (Zwei Ü-Flüge werden erlassen)
  • Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • Nachweis über motorlose Grundausbildung HG
  • beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich