Eintrag der Lehrberechtigung für Tragschrauber (§95a Abs.1 Pkt. 2 LuftPersV)
Bewerber mit der Lizenz für Tragschrauberführer:
- 150 Flugstunden Gesamtflugzeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf Tragschraubern
- eine theoretische und praktische Auswahlprüfung vor einem Prüfungsausschuss
- die erfolgreiche Teilnahme an je einem Theorie- und Praxislehrgang des DULV / DAeC für Tragschrauber-Fluglehrer
- eine anschließende Ausbildungstätigkeit (Assistententätigkeit) unter der Aufsicht des Ausbildungsleiters an einer anerkannten Tragschrauberschule
- Nachweis Erste Hilfekurs
Während der Assistentenzeit müssen alle Ausbildungsabschnitte laut Ausbildungsnachweis durchlaufen werden und der Bewerber muss an der Ausbildung von mindestens 2 Flugschülern beteiligt sein. Über diese Ausbildungsschritte muss ein schriftlicher Bericht geführt werden, aus dem die einzelnen Flüge und Ausbildungsschritte nachvollziehbar hervorgehen.
Bewerber mit der Lizenz für Tragschrauberführer und mit gültiger Erlaubnis für motorgetriebene Luftfahrzeuge oder Segelflugzeuge:
- 150 Flugstunden Gesamtflugzeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer, davon - mindestens 70 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf Tragschraubern
- eine theoretische und praktische Auswahlprüfung vor einem Prüfungsausschuss
- die erfolgreiche Teilnahme an je einem Theorie- und Praxislehrgang des DULV / DAeC für Tragschrauber-Fluglehrer -
- eine anschließende Ausbildungstätigkeit (Assistententätigkeit) unter der Aufsicht des Ausbildungsleiters an einer anerkannten Tragschrauberschule.
Während der Assistentenzeit müssen alle Ausbildungsabschnitte laut Ausbildungsnachweis durchlaufen werden und der Bewerber muss an der Ausbildung von mindestens 2 Flugschülern beteiligt sein. Über diese Ausbildungsschritte muss ein schriftlicher Bericht geführt werden, aus dem die einzelnen Flüge und Ausbildungsschritte nachvollziehbar hervorgehen.
Bewerber mit einer gültigen Lehrberechtigung für motorgetriebene Luftfahrzeuge oder Segelflugzeuge:
- mindestens 70 Flugstunden und - mindestens 150 Starts und Landungen als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf Tragschraubern
- eine praktische Auswahlprüfung vor einem Prüfungsausschuss
- eine theoretische Auswahlprüfung in den Fächern Technik und Verhalten in besonderen Fällen vor Lehrgangbeginn.
- die erfolgreiche Teilnahme an einem praktischen Ausbildungslehrgang des DULV / DAeC für Tragschrauber-Fluglehrer
- eine anschließende Ausbildungstätigkeit (Assistententätigkeit) unter Aufsicht des Ausbildungsleiters an einer anerkannten Tragschrauberschule.
Gültigkeit und Verlängerung der Lehrberechtigung:
Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeit von 3 Jahren erteilt. Nach Ablauf der drei Jahre müssen für die Verlängerung der Lehrberechtigung 2 der folgenden Bedingungen erfüllt und nachgewiesen werden:
- mind. 60 Starts oder mindestens 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer
- Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten bzw. anerkannten Fortbildungslehrgang in den letzten 3 Jahren
- erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung der letzten 12 Monaten