Ausbildung zum Pilot auf UL-Hubschrauber

Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.

Die Ausbildungswege zum Pilot auf UL-Hubschrauber sind hier aufgelistet:
Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Dreiachser / Tragschrauber / Flugzeuge
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trikes / Fußstart-ULs / Segelflugzeuge / Reisemotorsegler
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für  Motorschirme / Motorschirm-Trikes
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für PPL-H (Hubschrauber)


Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)

Theorie (§ 42 LuftPersV und DULV Ausbildungshandbuch):

Vollständige 60-stündige Theorieausbildung:

  • Modul I (allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk, Navigation, Meteorologie
  • Modul II (spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
  • Die Theorie-Prüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat (darf nicht in der eigenen Flugschule tätig sein) abgenommen.

Praxis (§ 42 LuftPersV und Ausbildungshandbuch DULV ):

Die praktische Ausbildung umfasst 40 h Flugausbildung auf Ultraleichthubschraubern. Darin enthalten sind mindestens 10h im Alleinflug sowie

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. ein Überlandflug mit Fluglehrer (> 150 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch
  • Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich


Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Dreiachser / Tragschrauber / Flugzeuge


Theorie (§ 42 LuftPersV und Ausbildungshandbuch DULV):

die Theorieausbildung und -prüfung beschränkt sich auf die Fächer Technik und Verhalten i.b.F.
Die Theorie-Prüfung in diesen Fächern wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).


Praxis (§ 42 LuftPersV und Ausbildungshandbuch DULV):

Die praktische Ausbildung umfasst 40 h Flugausbildung auf Ultraleichthubschraubern (Blockzeit). Davon können bis zu 20 Flugstunden durch Flugzeit als verantwortlicher Führer von Dreiachsern, Tragschrauber und Flugzeugen ersetzt werden, wobei in der Gesamtflugzeit mindestens 10 Flugstunden im Alleinflug enthalten sein müssen sowie:

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mindestens ein Überlandflug mit Fluglehrer (> 150 km mit Zwischenlandung)
  • mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem  anderen Flugplatz
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.
  • Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich



Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trikes / Fußstart-ULs / Segelflugzeuge / Reisemotorsegler

Theorie (§ 42 LuftPersV und Ausbildungshandbuch DULV):

  • Die Theorieausbildung und -prüfung beschränkt sich auf die Fächer Technik und Verhalten i.b.F.
  • Die Theorie-Prüfung in diesen Fächern wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Praxis (§ 42 LuftPersV und AHB DULV):

Die praktische Ausbildung umfasst 40 h Flugausbildung auf Ultraleichthubschraubern. Davon können bis zu 20 Flugstunden durch Flugzeit als verantwortlicher Führer von aerodynamisch gesteuerten Luftsportgeräten und Flugzeugen ersetzt werden, wobei in der Gesamtflugzeit mindestens zehn Flugstunden im Alleinflug enthalten sein müssen, sowie

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mindestens ein Überlandflug mit Fluglehrer (> 150 km mit Zwischenlandung)
  • mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch
  • Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • beglaubigte Kopie der bereits vorhandenen Lizenz
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich



Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für  Motorschirme / Motorschirm-Trikes


Theorie (vgl. § 42 LuftPersV und Ausbildungshandbuch DULV):

Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz NACH 01.02.2012:

Theorieausbildung und -prüfung in den Fächern

  • Modul I (allgemeine Fächer): Luftrecht (nur Prüfung), Navigation
  • Modul II (spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz VOR 01.02.2012:

Theoretische Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):

  • Technik (und pyrotechnische Einweisung)
  • Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen).

In BEIDEN Fällen wird die Theorie-Prüfung in den o. g. Fächern von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Praxis (§ 42 LuftPersV und Ausbildungshandbuch DULV):

Die praktische Ausbildung umfasst 40 h Flugausbildung auf Ultraleichthubschraubern. Darin enthalten sind mindestens 10h im Alleinflug sowie:

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mindestens ein Überlandflug mit Fluglehrer (> 150 km mit Zwischenlandung)
  • mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
  • Die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.
  • Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • beglaubigte Kopie der bereits vorhandenen Lizenz
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich


Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Hubschrauber (PPL-H)

Theorie (§ 42 LuftPersV und Ausbildungshandbuch DULV):

  • Die Theorieausbildung und -prüfung beschränkt sich auf die Fächer Technik und Verhalten i.b.F.
  • Die Theorie-Prüfung in diesen Fächern wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).


Praxis (§ 42 LuftPersV und Ausbildungshandbuch DULV):

Ausbildung auf Ultraleichthubschraubern in einer DULV zugelassenen Ausbildungseinrichtung.

  • Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung kann entfallen. Es müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Ultraleichthubschrauber durchgeführt und dokumentiert werden.
  • Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.
  • Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • beglaubigte Kopie der bereits vorhandenen Lizenz
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich