Service für Flugschulen
Flugschulen müssen beim DULV zugelassen sein, wenn ihre Flugschüler die UL-Lizenz vom DULV erhalten sollen. DAeC-Flugschulen und Flugschulen, die im Rahmen eines DULV-Mitgliedsvereins arbeiten, können kostenfrei zugelassen werden.
Alle Änderungen innerhalb der Flugschule (Lehrpersonal, Schulungsgeräte, Ausbildungsgelände) müssen dem DULV mitgeteilt werden. Die Erweiterung der Flugschule auf ein anderes UL-Muster (z. B. Dreiachs oder Trike) muss ebenfalls gemeldet und vom DULV genehmigt werden. Hierfür kann der Flugschulantrag unten genutzt werden.
- Antrag auf Flugschulzulassung
- Ausbildungshandbuch (Version 1.40)
- DULV Verfahrensregeln für Inhaber einer ausländischen Lizenz
DULV-Prüfungsräte (Theorie & Praxis)
Prüfungsräte für die Abnahme von Theorie- und Praxisprüfungen findet in der Prüfungsräte-Datenbank
Infos zu Theorieprüfungen
Theorieprüfungen werden nur noch in der Geschäftsstelle bei Sarah Beck (sbeck@dulv.de) oder Rubennie Strobel (rstrobel@dulv.de) mit dem Formular "Anmeldung Theorieprüfung" angemeldet.
Theorieprüfungen mit einem oder zwei Teilnehmern werden mit Hilfe von PDF-Prüfungsunterlagen durchgeführt, die per E-Mail an den Prüfer übermittelt werden.
Theorieprüfungen mit drei oder mehr Teilnehmern werden wie bisher mit Papier-Prüfungsmappen durchgeführt. Die Prüfungsunterlagen werden in diesem Fall per Post an den jeweiligen Prüfungsrat versendet. Deshalb empfiehlt es sich, die Prüfung rechtzeitig schriftlich mit dem Formular anzumelden (bitte 2 Wochen vor dem geplanten Termin).
- Anmeldung Theorieprüfung
- Anweisungen zur Theorieprüfung (Dreiachs, Trike, Tragschrauber, UL-Hubschrauber und Fußstart-UL)
- Anweisungen zur Theorieprüfung Motorschirm / Motorschirm-Trike
- Abrechnung der Theorieprüfung
Infos zu den Praxisprüfungen
Sobald ein Schüler die Praxisausbildung abgeschlossen hat und reif für die Praxisprüfung ist, meldet die Flugschule ihn beim DULV zur Praxisprüfung an.Dazu schickt die Flugschule die angeforderten Unterlagen (siehe Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung der Lizenz) per Post an den DULV.
- Anweisungen zur Praxisprüfung Dreiachs, Tragschrauber, UL-Hubschrauber & Trike
- Anweisungen zur Praxisprüfung Fußstart-UL, Motorschirm & Motorschirm-Trike
- Abrechnung der Praxisprüfung
Protokolle für Praxisprüfungen
- Protokoll für die Praxisprüfung Dreiachs
- Protokoll für die Praxisprüfung Dreiachs (bis 120 kg Leermasse)
- Protokoll für die Praxisprüfung Trike
- Protokoll für die Praxisprüfung Trike (bis 120 kg Leermasse)
- Protokoll für die Praxisprüfung Tragschrauber
- Protokoll für die Praxisprüfung Fußstart-UL, Motorschirm & Motorschirm-Trike
- Protokoll für die Praxisprüfung UL-Hubschrauber
Protokolle für Befähigungsüberprüfungen (nach LuftPersV § 45)
- Protokoll für die Befähigungsüberprüfung Dreiachs
- Protokoll für die Befähigungsüberprüfung Trike
- Protokoll für die Befähigungsüberprüfung Tragschrauber
- Protokoll für die Befähigungsüberprüfung UL-Hubschrauber
- Protokoll für die Befähigungsüberprüfung Fußstart / Motorschirm / Motorschirm-Trike
- Protokoll für die Befähigungsüberprüfung Dreiachs (bis 120kg Leermasse)
- Protokoll für die Befähigungsüberprüfung Trike (bis 120kg Leermasse)
Protokolle für Befähigungsüberprüfungen für Verlängerung Lehrberechtigung (nach LuftPersV § 96)
- Protokoll für die Befähigungsüberprüfung Fluglehrer Dreiachs und Trike
- Protokoll für die Befähigungsüberprüfung Fluglehrer Tragschrauber
- Protokoll für die Befähigungsüberprüfung Fluglehrer Motorschirm und Motorschirm-Trike
Infos zur Eingangsprüfung für den Fluglehrerlehrgang
Für die Teilnahme an einem Fluglehrerlehrgang muss eine Eingangsprüfung abgelegt werden. Die zur Abnahme der Eingangsprüfung berechtigten Mitglieder des Fluglehrerlehrgang-Prüfungsteams erhalten auf Anfrage die benötigten Unterlagen.
- Anweisung zur Durchführung der praktischen Eingangsprüfung zum Fluglehrerlehrgang Motorschirm und Motorschirm-Trike