Downloadbereich für Flugschulen / Theorie- und Praxisprüfungen

Service für Flugschulen 

Flugschulen müssen beim DULV zugelassen sein, wenn ihre Flugschüler die UL-Lizenz vom DULV erhalten sollen. DAeC-Flugschulen und Flugschulen, die im Rahmen eines DULV-Mitgliedsvereins arbeiten, können kostenfrei zugelassen werden.
Alle Änderungen innerhalb der Flugschule (Lehrpersonal, Schulungsgeräte, Ausbildungsgelände) müssen dem DULV mitgeteilt werden. Die Erweiterung der Flugschule auf ein anderes UL-Muster (z. B. Dreiachs oder Trike) muss ebenfalls gemeldet und vom DULV genehmigt werden. Hierfür kann der Flugschulantrag unten genutzt werden.

DULV-Prüfungsräte (Theorie & Praxis) 

Prüfungsräte für die Abnahme von Theorie- und Praxisprüfungen findet in der Prüfungsräte-Datenbank

Infos zu Theorieprüfungen 

Theorieprüfungen werden nur noch in der Geschäftsstelle bei Sarah Beck (sbeck@dulv.de) oder Rubennie Strobel (rstrobel@dulv.de) mit dem Formular "Anmeldung Theorieprüfung" angemeldet.

Theorieprüfungen mit einem oder zwei Teilnehmern werden mit Hilfe von PDF-Prüfungsunterlagen durchgeführt, die per E-Mail an den Prüfer übermittelt werden.

Theorieprüfungen mit drei oder mehr Teilnehmern werden wie bisher mit Papier-Prüfungsmappen durchgeführt. Die Prüfungsunterlagen werden in diesem Fall per Post an den jeweiligen Prüfungsrat versendet. Deshalb empfiehlt es sich, die Prüfung rechtzeitig schriftlich mit dem Formular anzumelden (bitte 2 Wochen vor dem geplanten Termin).

Infos zu den Praxisprüfungen 

Sobald ein Schüler die Praxisausbildung abgeschlossen hat und reif für die Praxisprüfung ist, meldet die Flugschule ihn beim DULV zur Praxisprüfung an.

Dazu schickt die Flugschule die angeforderten Unterlagen (siehe Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung der Lizenz) per Post an den DULV.

Protokolle für Praxisprüfungen

Protokolle für Befähigungsüberprüfungen (nach LuftPersV § 45)

Protokolle für Befähigungsüberprüfungen für Verlängerung Lehrberechtigung (nach LuftPersV § 96)

Infos zur Eingangsprüfung für den Fluglehrerlehrgang

Für die Teilnahme an einem Fluglehrerlehrgang muss eine Eingangsprüfung abgelegt werden. Die zur Abnahme der Eingangsprüfung berechtigten Mitglieder des Fluglehrerlehrgang-Prüfungsteams erhalten auf Anfrage die benötigten Unterlagen.