Eintrag der Passagierberechtigung für Fußstart-UL („Minimum“)

Zur Mitnahme von Passagieren mit doppelsitzigen fußstartfähigen leichten Luftsportgeräten ist eine Berechtigung erforderlich. Fachliche Voraussetzungen zum Erlangen der Berechtigung sind:

  1.  der Nachweis von mindestens 100 Landungen mit Minimum-Systemen nach Luftfahrerscheinerhalt an mindestens 20 verschiedenen Kalendertagen,
  2.  ein praktischer Eingangstest in einer zur Passagierflug-Ausbildung berechtigten Flugschule, bei welchem der Bewerber seine überdurchschnittlichen Fähigkeiten nachweist,
  3.  eine theoretische Einweisung in einer Flugschule (DULV-Syllabus Internet),
  4.  Eine praktische Prüfung vor einem Prüfungsrat des DULV/DAeC mit folgendem verbindlichen Inhalt:
  • erster Start und gerader Abflug auf einer gedachten Linie
  • sauber geflogene Platzrunde, gerader Endanflug, Motor im Leerlauf , keine Schleppgaslandung, sauberes Abfangen und Aufsetzen
  • zweiter Start (wie unter 1. beschrieben), ca . 150 m Höhenaufbau, anschließend eine Acht (quer oder längs zur Flugrichtung) mit maximalem Höhenverlust /-gewinn von 20 m.

Die Acht muss nach spätestens 50 Sekunden sauber beendet sein. Der Kreuzungspunkt der Acht muss über einem vorher festgelegten Geländemerkmal liegen.

  • Erneuter sauberer Anflug, Motor im Leerlauf. In ca. 2-3 m Höhe Übergang in den parallelen Schwebeflug und in dieser Höhe und in gerader Linie die Bahn abschweben.

Anschließend eine weitere Platzrunde fliegen. Abschlusslandung im Leerlauf.

Bei allen beschriebenen Flugaufgaben muss der Prüfer in dem für den Passagier vorgesehenen Gurtzeug mitfliegen.
Wesentlich ist die exakte Ausführung der beschriebenen Flugaufgaben. Wird die Ausführung von zwei oder mehr einzelnen Teilaufgaben vom Prüfer beanstandet, ist die Prüfung nicht bestanden und muss vollständig wiederholt werden.
Zwischen der nicht bestandenen Prüfung und der Wiederholung muss mindestens ein Zeitraum von einer Woche liegen.
 
Eine Übertragung der Passagierberechtigung auf andere Muster analog § 84a LuftPersV ist nicht möglich. Dies gilt auch umgekehrt vom anderen Mustern auf fußstartfähige leichte Luftsportgeräte.