Ausbildung zum Pilot auf Tragschrauber
Die Ausbildungswege zum Pilot auf Tragschrauber sind hier aufgelistet:
- Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
- Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Dreiachser / PPL-A / PPL-C mit TMG (Klassenberechtigung für Reisemotorsegler)
- Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz PPL-C / -H / UL-Trike
- Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirme / Motorschirm-Trikes
- Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter / Gleitsegel
Mindestalter für den Beginn der Ausbldung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.
Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
Theorie (§ 42 LuftPersV):
Vollständige 60-stündige Theorieausbildung:
- Modul I (allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk, Navigation, Meteorologie
- Modul II (spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
- Die Theorie-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Praxis (§ 42 LuftPersV):
Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und Landungen, mind 10 h mit Fluglehrer und mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn vorhanden)
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Dreiachser / PPL-A / -C mit TMG (Klassenberechtigung für Reisemotorsegler)
Theorie (§ 42 LuftPersV):
Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen)
Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.
Praxis (§ 42 LuftPersV):
Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Tragschrauber durchgeführt und dokumentiert werden.
Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- beglaubigte Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz/-en
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn vorhanden)
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trikes / PPL-C / -H
Theorie (§ 42 LuftPersV):
Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen)
Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.
Praxis (§ 42 LuftPersV):
Es gelten die Bestimmungen der gültigen Version des Ausbildungshandbuches mit folgenden Erleichterungen:
PPL-C / PPL-H: die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit (davon werden max. 20 h auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern angerechnet), mind 5 h mit Fluglehrer, mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Trike: die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit (davon werden max. 5 h auf UL-Trike angerechnet), mind. 150 Starts und Landungen, mind. 10 h mit Fluglehrer und 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- beglaubigte Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz/-en
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn vorhanden)
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirme / Motorschirm-Trikes
Theorie (§ 42 LuftPersV):
Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz NACH 01.02.2012:
Theorieausbildung und -prüfung in den Fächern
- Modul I (allgemeine Fächer): Luftrecht (nur Prüfung), Navigation
- Modul II (spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
- Theorie-Prüfung in den o. g. Fächern durch einen externen DULV-Prüfungsrat (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz VOR 01.02.2012:
Theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter in Modul II (spezielle Fächer):
- Technik (und pyrotechnische Einweisung)
- Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis (§ 42 LuftPersV):
Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit auf Tragschrauber,mind. 150 Starts und Landungen, mind. 10 h mit Fluglehrer und 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- mind. drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz.
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- beglaubigte Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz/-en
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn vorhanden)
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Ausbildung von Piloten mit DHV-B-Schein für Hängegleiter / Gleitsegel
Theorie (§ 42 LuftPersV):
- Modul I (allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Navigation
- Modul II (spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
- Die Theorie-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Praxis (§ 42 LuftPersV):
Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und Landungen, mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- mind. drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandungauf einem anderen Flugplatz.
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- beglaubigte Kopie der gültigen unbeschränkten Lizenz für HG oder GS
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn vorhanden)
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich