Eintrag der Lehrberechtigung für fußstartfähige-UL
Voraussetzungen für den Erwerb der Lehrberechtigung:
- der Besitz der Lizenz für fußstartfähige UL seit mindestens einem Jahr und
- der Nachweis von mindestens 100 Starts und Landungen mit fußstartfähigen UL nach Lizenzerhalt
- eine bestandene theoretische und praktische Auswahlprüfung
- die erfolgreiche Teilnahme an einem vom Beauftragen durchgeführten bzw. annerkannten Ausbildungslehrgang
- eine an den Ausbildungslehrgang anschließende Ausbildungstätigkeit (Assistentenzeit)
- Nachweis Erster Hilfe Kurs
Inhalt und Umfang des Lehrgangs und der Assistentenzeit legt der Beauftragte fest.
Bewerber mit einer gültigen Lehrberechtigung für eine andere LFZ-Art
Zum Erhalt der Lehrberechtigung müssen die Bewerber ebenfalls mindestens ein Jahr im Besitz der Lizenz für fußstartfähige UL sein und mindestens 100 Starts und Landungen mit fußstartfähigen UL nach Lizenzerhalt nachweisen. Es muss ein 5-Tages-Lehrgang mit praktischer Eingangsprüfung und Abschlussprüfung absolviert werden. Auf die anschließende Assistentenzeit kann verzichtet werden.
Gültigkeit und Verlängerung der Lehrberechtigung
Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeit von 3 Jahren erteilt.
Nach Ablauf der drei Jahre müssen für die Verlängerung der Lehrberechtigung 2 der 3 nachfolgenden Bedingungen erfüllt und nachgewiesen werden:
- mind. 60 Starts oder mindestens 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer
- Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten bzw. anerkannten Fortbildungslehrgang in den letzten 3 Jahren
- erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung der letzten 12 Monaten
Mehr Informationen über geplante Lehrgänge finden Sie unter "Lehrgänge"
Zum Antrag auf Verlängerung der Lehrberechtigung: hier