Ausbildung zum Pilot auf schwerkraftgesteuerten UL (Trikes)
Die Ausbildungswege zum Pilot aus Schwerkraft gesteuerte Ultraleichtflugzeuge sind hier aufgelistet:
- Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
- Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Dreiachser / Fußstart-ULs sowie mit in Deutschland gültiger Lizenz als Flugzeugführer / Segelflugzeugführer / Reisemotorsegler / Hubschrauberführer
- Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Tragschrauber
- Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirme / Motorschirm-Trikes
- Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter / Gleitsegel
- Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trikes bis 120 kg Leermasse
Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.
Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Voraussetzung zum Erwerb der Lizenz ist die vollständige 60-stündige Theorieausbildung.
Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk, Navigation, Meteorologie
Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Die Theorieprüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat (darf nicht in der eigenen Flugschule tätig sein) abgenommen.
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
Die praktische Ausbildung umfasst 25 h Flugzeit auf Trike, davon mind. 5 h Alleinflugzeit und mind. 10 h mit Fluglehrer.
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- Mind. zwei Überlandflüge (> 100 km mit Zwischenlandung)
- Mind. drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung
- Theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen.
Die praktische Prüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat (darf nicht in der eigenen Flugschule tätig sein) abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für
Dreiachser / Fußstart-UL mit in Deutschland gültiger Lizenz als Flugzeugführer / Segelflugzeugführer / Reisemotorsegler / Hubschrauberführer
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen). Keine Theorieprüfung: Bestätigung der Ausbildung durch die Flugschule. (Entfällt bei UL-Dreiachser)
Die pyrotechnische Einweisung kann bei Nachweis entfallen.
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
Die praktische Ausbildung umfasst 25 h Flugzeit (davon werden max. 10 Flugstunden auf motorgetriebenen Luftfahrzeugen oder Segelflugzeugen angerechnet).
Die praktische Prüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat (darf nicht in der eigenen Flugschule tätig sein) abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Tragschrauber
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, Verhalten in besonderen Fällen)
Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.
Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
Mindestens 20 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden (max. 5 Flugstunden auf Tragschraubär werden auf die Praxisausbildung angerechnet).
Die praktische Prüfung wird von einem DULV- Prüfungsrat (darf nicht in der eigenen Flugschule tätig sein) abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirme / Motorschirm-Trikes
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz NACH 01.02.2012:
Theorieausbildung und -prüfung in den Fächern
- Modul I (allgemeine Fächer): Luftrecht (nur Prüfung), Navigation
- Modul II (spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
- Theorie-Prüfung in den o. g. Fächern durch einen externen DULV-Prüfungsrat (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz VOR 01.02.2012:
Theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter in Modul II (spezielle Fächer):
- Technik (und pyrotechnische Einweisung)
- Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
Die praktische Ausbildung umfasst 25 h Flugzeit (davon werden max. 10 h auf leichten UL angerechnet)
Die praktische Prüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat (darf nicht in der eigenen Flugschule tätig sein) abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter / Gleitsegel
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Navigation
Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Die schriftliche Theorieprüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat (darf nicht in der eigenen Flugschule tätig sein) abgenommen.
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
Die praktische Ausbildung umfasst 25 h Flugzeit (davon werden max. 10 h auf HG oder GS angerechnet)
Die praktische Prüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat (darf nicht in der eigenen Flugschule tätig sein) abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trikes bis 120 kg Leermasse
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Theoretische Einweisung in einer Flugschule, die zur Ausbildung auf Trike über 120 kg Leermasse berechtigt ist.
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
Praktische Einweisung in einer Flugschule, die zur Ausbildung auf Trike über 120 kg Leermasse berechtigt ist.
Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
- beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
- Einweisungsbestätigung einer registrierten Ausbildungseinrichtung
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich