Allgemeines
Meldung von Unfällen und Störungen
Gemäß LuftVO § 5 Abs. 6 müssen Unfälle und Störungen beim Betrieb von Ultraleichtflugzeugen der beauftragten Stelle angezeigt werden:
"(6) Unfälle und Störungen bei dem Betrieb von Luftsportgeräten hat der Halter unverzüglich dem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Beauftragten schriftlich anzuzeigen..."
- PDF-Formular für die Unfallmeldung / Störungsanzeige
- PASIF-Datenbank für die Meldung von Unfällen und Störungen für ULs
Übergabe der Geräteakte vom DAeC e.V. zum DULV
Eidesstattliche Verlusterklärung Eintragungsschein / Lärmzeugnis
Eidesstattliche Verlusterklärung und Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift
Anträge für zulassungsbefreite UL
(Leermasse bis 120 kg = "leichte Luftsportgeräte"): Dreiachser, Fußstart-UL ("Minimum"), Motorschirm ("Rucksackmotor"), Motorschirm-Trike, Trike (mit Drachen-Fläche)
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Antrag auf Kennzeichenzuteilung und Eintragung in das Luftsportgeräteverzeichnis (z. B. als Funkkennung)
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Antrag auf Änderung einer Eintragung in das Luftsportgeräteverzeichnis (z. B. bei Verkauf)
Anträge für zulassungspflichtige UL
(Leermasse über 120 kg):Dreiachser, Trike, Tragsschrauber, Motorschirm-Trike
- Antrag zur Vormerkung eines Kennzeichens
- Antrag auf Verkehrszulassung (Neugerät)
- Antrag auf Änderung der Verkehrszulassung (Verkauf)
- Antrag auf Zuteilung einer 24-bit Adresse für Mode S Transponder
Anträge auf vorläufige Verkehrszulassung (VVZ)
Der § 12 LuftVZO beschäftigt sich mit der vorläufigen Verkehrszulassung (VVZ) und ist sehr schlicht und klar: „Luftfahrtgerät nach § 6 kann ausnahmsweise insbesondere für technische Zwecke, Ausbildungs-, Vorführungs- und Überführungszwecke vorläufig zum Verkehr zugelassen werden“. Wir setzen das beim DULV so um:
- VVZ-Antrag für technische Zwecke: Alle Flüge im Rahmen einer Musterzulassung oder bei Änderungen am zugelassenen Muster.
Merkblatt zum VVZ-Antrag für technische Zwecke
- VVZ-Antrag für sonstige Zwecke: Z. B. Überführungsflüge (z.B. von der Fabrik zum Kunden).
Anträge für Musterzulassung (zulassungspflichtige UL mit Leermasse über 120 kg):
Musterzulassung | Type Certification |
Änderung / Erweiterung einer Musterzulassung | Amendment of a Type Certificate |
Ergänzung zur Musterzulassung | |
Einzelzulassung | |
Musterzulassung Rettungsgerät |
Lufttüchtigkeitsforderungen für Ultraleichtflugzeuge
- Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge (= Dreiachser) ÜBER 120 kg Leermasse (elektro Antrieb)
- Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge (= Dreiachser) BIS 120 kg Leermasse
- Lufttüchtigkeitsforderungen für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge (Motorschirm und Motorschirm-Trike)
- Lufttüchtigkeitsforderungen für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge (Trike und Fußstart-UL, inkl. Elektro-Antrieb)
- Bauvorschriften für ultraleichte Tragschrauber
- Lufttüchtigkeitsforderungen für Ultraleichthubschrauber (LTF-ULH)
- Lufttüchtigkeitsforderungen für Rettungsgeräte für Luftsportgeräte
Lärmvorschriften für Luftfahrzeuge
Dies ist eine zusammengefasste Version der aktuellen Lärmvorschriften, die alle Änderungen lesbar einbezieht. Diese NfL wurde geändert:
- am 7. Juni 2019 für UL-Helis und
- am 13. Juni 2019 für 600 kg
Mit der Oskar-Ursinus-Vereinigung (OUV) haben wir eine Verabredung getroffen, dass wir deren Lärmmessstelle empfehlen werden.
Selbstverständlich sind auch die anderen Lärmmessstellen zugänglich:
dream srl Via Cardinal Prisco, 142 dreamsrl747@gmail.com |
OUV - Oscar Ursinus Vereinigung e. V. Schützenstr. 2 Tel. +49 7571 62309 |
RS Flight Systems GmbH Oberer Lüßbach 29-31 contact@rs-flightsystems.com Tel. +49 8178 8681 300 |
DLR Braunschweig Postfach 3267 Tel. +49 531 295 2173 |
MT-Propeller Entwicklung GmbH Flugplatzstr. 1 sales@mt-propeller.com Tel. +49 9429 94090 |
gsp-Systementwicklung
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Avionik
- Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV) = gesetzliche Regelung zur Avionik (Funk und Transponder)
- Erläuterungen und Ausnahmen zur FSAV