Bereich Ausbildung
Bereich Technik
- Lehrgang zum Erwerb der Lizenz für Prüfer Kl. 5
- Lehrgang zur Erweiterung der Lizenz für Prüfer Kl. 5
- Fortbildung für Prüfer Klasse 5
Bereich Ausbildung
Didaktik/Theorie-Lehrgänge für Fluglehrer-Assistenten
Piloten, die Fluglehrer für UL werden möchten, müssen den erfolgreichen Besuch von zwei Lehrgängen (Theorie & Praxis) nachweisen. Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist das Bestehen einer Auswahlprüfung. Im Lehrgang wird u. a. vermittelt: Theoretisches Fachwissen, Pädagogik und didaktische Grundkenntnisse. Details werden in der jeweiligen Ausschreibung veröffentlicht.
Theorie-Lehrgänge für Assistenten | Informationen |
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Fluglehrerlehrgang Didaktik/Theorie Mo., 03.10. - So., 09.10.202 |
Ausschreibung Informationsblatt Auswahlprüfung |
Praxis-Lehrgänge für Fluglehrer-Assistenten
Piloten, die Fluglehrer für UL werden möchten, müssen den erfolgreichen Besuch von zwei Lehrgängen (Theorie & Praxis) nachweisen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gültige deutsche UL-Lizenz für das UL-Muster, auf dem die Lehrberechtigung erworben werden soll, das Bestehen einer praktischen Eingangsprüfung sowie bestimmte Mindestanforderungen an die Flugpraxis (Details bitte aus der jeweiligen Ausschreibung entnehmen)
Fluglehrer-Praxis-Lehrgang | Informationen |
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Kurzlehrgang für Inhaber einer EASA PPL (A) / LAPL(A) - Lehrberechtigung 30.05 bis 01.06.2022 |
Ausschreibung Kurzlehrgang |
Fortbildung für Fluglehrer
Die Teilnahme an einer Fluglehrerfortbildung ist unter anderem Voraussetzung für die Verlängerung der Lehrberechtigung, die bei UL-Fluglehrern alle 3 Jahre ansteht.
Die nächste Fluglehrerfortbildung findet voraussichtlich als Präsenzveranstaltung statt, zusammen mit der Hauptversammlung des DULV bei dem Fliegerclub Rhein-Hunsrück
Bereich Technik
Lehrgang zum Erwerb der Lizenz für Prüfer Kl. 5
Wer Jahresnachprüfungen oder Stückprüfungen an Ultraleichtflugzeugen abnehmen möchte, benötigt eine Prüferlizenz der Klasse 5.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Prüferlizenz Kl. 5 sind:
- eine Berufsausbildung / berufl. Tätigkeit bzw. ein Studium mit technischem Hintergrund sowie
- der erfolgreiche Abschluss eines Lehrgangs zum Erwerb der Prüferlizenz.
Für die nächsten zwei bis drei Jahre (mindestens) ist kein weiterer Lehrgang zum Erwerb der Prürferlizenz geplant.
Interessenten können sich bei der DULV Geschäftsstelle registrieren lassen und werden informiert, sobald ein Termin feststeht.
Wer schon eine andere Prüferlizenz hat (Prüferlizenz Kl. 5 des DAeC, Prüferlizenz anderer Klassen, Part 66...) kann ggf. mit dem Besuch eines Teillehrgangs DULV-Prüfer werden. Dazu bitte mit dem DULV in Verbindung setzen.
Lehrgang zur Erweiterung der Lizenz für Prüfer Kl. 5
Interessenten können sich bei der DULV Geschäftsstelle registrieren lassen und werden informiert, sobald ein neuer Termin feststeht.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind neben dem Besitz der Lizenz für Prüfer Kl. 5 auch einschlägige Kenntnisse der Elektrotechnik und Interesse daran. Es sind keine Unterlagen vorab erhältlich.
Der Lehrgang dauert zwei Tage und endet mit einer schriftlichen Prüfung. Nach erfolgreichem Lehrgangsbesuch inkl. bestandener Prüfung kann die Prüfberechtigung elektronische Ausrüstung (Transponder + Flugfunk) in die Prüferlizenz eingetragen werden. Die Eintragung nimmt der Verband vor, der die Lizenz erteilt hat.
Die Teilnahme am Avionik-Seminar wird als Fortbildung für Prüfer Kl. 5 anerkannt.
Fortbildung für Prüfer Klasse 5
Für die Verlängerung der Prüferlizenz (alle 5 Jahre) sind mindestens zwei Nachprüfungen pro Jahr sowie der Besuch mindestens einer Prüferfortbildung nachzuweisen (DULV oder DAeC). Als Fortbildung zählt aber auch die Teilnahme an einem Avionik-Seminar oder einem sonstigen Lehrgang für Prüfer Kl. 5, veranstaltet von DULV oder DAeC.
Derzeit steht keine Fortbildungen für Prüfer Kl. 5 an. Interessenten können sich bei der DULV Geschäftsstelle anmelden.
Sie werden per E-Mail informiert, sobald wir wieder eine Fortbildung veranstalten.