05.05.2020 Schulung in Hessen wieder möglich
„Neues aus Hessen
Ab dem 04.05.2020 ist die praktische Ausbildung von Flugschülern an allen Flugplätzen (auch Verkehrslandeplätzen und Flughäfen) wieder zulässig.
Das gilt aber nur dann, wenn die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Flugschüler und Fluglehrer haben danach bei der praktischen Ausbildung Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und, wenn möglich, einen 1,5 m Abstand zwischen Personen einzuhalten. Bei der theoretischen Ausbildung, die in Kleingruppen bis zu 5 Personen möglich ist, ist in jedem Fall zusätzlich zur Mund-Nasen-Bedeckung ein 1,5 m Abstand zwischen Personen einzuhalten.
Auch theoretische und praktische Prüfungen sind ab sofort wieder zulässig. Der Prüfer muss zur Abnahme der Prüfung bereit sein, eine Verpflichtung zur Abnahme einer Prüfung besteht für den Prüfer nicht.“