Banner - Gütesiegelforderungen und Informationen
Aus gegebenem Anlaß weisen wir darauf hin, dass hinsichtlich Bannerschlepp die nachfolgend beschriebene Rechtslage verbindlich ist:
Technik: Es gelten die NfL-II-38-04.pdf, in denen die Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge hinsichtlich Bannerschlepp beschrieben sind.
Luftfahrzeugseitig sind insbesondere die Bestimmungen relevant:
- Betriebsverhalten
- Festigkeit
- Gestaltung und Bauausführung
Wesentlich sind auch die dort beschriebenen Betriebsgrenzen und Angaben einzuhalten. Zum Banner und Schleppgeschirr selbst sagt diese Nfl, dass der geschleppte nicht gesteuerte Anhänger den jeweils gültigen Gütesiegelforderungen der Verbände DAeC/DULV für UL-Schleppbanner entsprechen muss.
In diesen Gütesiegelforderungen sind die technischen Anforderungen an das Banner und das Schleppgeschirr festgelegt, über die ein entsprechender Nachweis vor dem Einsatz erbracht werden muss. Auf Grundlage dieser Nachweise wird das erforderliche Gütesiegel an den Banner- und Schleppgeschirrhersteller ausgegeben.