8,33kHz EU-Förderung - jetzt registrieren!

Flugzeugbetreiber der General Aviation (GA) und Flugplätze sollten sich zum Erhalt einer möglichen EU Förderung bei Kauf von 8,33 kHz Funkgeräten schnellstmöglich anmelden

 

Das IAOPA-Konsortium hat Fördermittel für alle von der Umrüstung betroffenen Luftfahrzeuge und Bodenstationen der Flugplätze in 19 europäischen Staaten beantragt. Die Entscheidung über unseren Antrag wird bis zum 30. Juni 2017 erwartet. Möglicherweise wird die zuständige Vergabestelle der Fördermittel „INEA“ aber auf Grund der offenbar sehr vielen eingereichten Anträge von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen das Fördervolumen zu reduzieren. Da die Fördermittel nach dem First-Come First-Serve Verfahren verteilt werden, sollten Interessenten deshalb nicht mehr lange abwarten und ihre Anmeldung online möglichst schnell abgeben. Das bisher beantragte Volumen der Anmeldungen beträgt 6,8 Millionen Euro. Das erwartete Mindest-Fördervolumen beträgt 10 Millionen Euro, so dass mindestens noch ca. 3,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 1127 der bislang insgesamt 2815 eingereichten Anträge stammen übrigens aus Deutschland.

Wenn der Antrag der IAOPA erfolgreich ist, wird eine Erstattung von mindestens 20% der Kosten die finanzielle Belastung für alle Luftfahrtflugzeuge und Flugplätze in nicht weniger als 19 Ländern erleichtern. Die Länder sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Finnland, Irland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien, Slowakei, Slowenien, Schweden und die Schweiz. Die IAOPA Europa lädt alle Flugzeug- und Flugplatzbetreiber ein, die in den teilnehmenden Ländern ansässig oder registriert sind, sich auf der Website http://833.iaopa.eu zu informieren und vorregistrieren zu lassen.

mit freundlicher Genehmigung der AOPA, nachzulesen im AOPA-Newsletter 264 vom 4.5.2017

Nachtrag: Wie der DAeC jetzt mitteilte, informierte das BAF nun darüber, dass derzeit Kriterien für Funkgeräte erarbeitet werden, die nicht für Flugsicherungszwecke eingesetzt werden. Ein Antragssteller befände sich mit einem Gerät im Zulassungsverfahren. Wann mit einer Entscheidung der BAF gerechnet werden könne, ließe sich momentan aber noch nicht abschätzen. Siehe dazu auch das Anfang Juni erscheinende DULV-Info.

Cynthia Kappler