Gültigkeit und Verlängerung der Lizenz zum Führen von schwerkraft gesteuerten UL und LL (Trike)

Die Gültigkeitsdauer des Luftfahrerschein ist unbefristet. Der Luftfahrerschein für UL (Trike) ist nur in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis – mindestens LAPL - gültig (vgl. § 45 LuftPersV).

Fliegen darf nur, wer mindestens 12 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf Trike innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. Diese Voraussetzungen können durch eine Praxis-Prüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem schwerkraft gesteuerten Ultraleichtflugzeug ersetzt werden.

Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, muss er vor Antritt des nächsten Fluges die fehlenden Vorraussetzungen unter Aufsicht eines Fluglehrers mit Lehrberechtignug für schwerkraft gesteuerten Ultraleichtflugzeug erbringen. Alternativ kann eine Praxisprüfung vor einem vom Beauftragten anerkannten Prüfer abgelegt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.

Die oben genannten Voraussetzungen sind auch die Kriterien, die zur Lizenzverlängerung nachgewiesen werden müssen.

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