Voraussetzungen für den Eintrag der Schleppberechtigung

  • eine praktische Tätigkeit als verantwortlicher Führer von motorgetriebenen Luftsportgeräten von mindestens 30 Flugstunden nach Erwerb der Lizenz
  • in der Flugzeit müssen fünf Flugstunden auf dem Luftfahrzeugmuster (z.b. C 42, P 92 etc.) auf dem die Berechtigung erworben werden soll, enthalten sein
  • mindestens 5 Schleppflüge ohne Beanstandung unter Anleitung und Aufsicht eines UL-Fluglehrers mit der entsprechenden Schleppberechtigung (Schleppeinweisung)

Schleppberechtigung für Segelflugzeuge hinter aerodynamisch gesteuerten UL:

Bewerber um die Schleppberechtigung für Segelflugzeuge hinter aerodynamisch gesteuerten UL müssen zusätzlich noch mindestens 5 Schleppflüge im Segelflugzeug absolvieren. Diese Voraussetzung entfällt bei Inhabern eines PPL -B/-C mit eingetragener Startart F-Schlepp.

Der Antrag für die Schleppberechtigung finden Sie im Downloadbereich