Eintrag der Lehrberechtigung für Schwerkraft gesteuerte UL (Trike)

Voraussetzungen für den Erwerb der Trike-Lehrberechtigung:

  • 70 h Flugerfahrung auf schwerkraftgesteuerten UL (Trike) nach Erhalt der Lizenz
  • bestandene Auswahlprüfung (i. d. R. zu Bedinn des Praxis-Lehrgangs)
  • erfolgreiche Teilnahme an einem vom Beauftragen durchgeführten bzw. annerkannten Ausbildungslehrgang
  • Ausbildungstätigkeit (Assistentenzeit) im Anschluss an den Ausbildungslehrgang
  • Nachweis Erste Hilfekurs

Inhalt und Umfang des Lehrgangs und der Assistentenzeit legt der Beauftragte fest. Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeit von 3 Jahren erteilt.

Bewerber mit einer gültigen Lehrberechtigung:

Bewerber, die eine Lehrberechtigung für Flugzeugführer, Segelflugzeugführer oder einer anderen Art von Luftsportgerät besitzen, können von der Teilnahme am Fluglehrer-Theorie-Lehrgang befreit werden.

Verlängerung der Lehrberechtigung:

Nach Ablauf der drei Jahre müssen für die Verlängerung der Lehrberechtigung zwei der folgenden Bedingungen erfüllt und nachgewiesen werden:

  • mind. 60 Starts oder mindestens 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer 
  • Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten bzw. anerkannten Fortbildungslehrgang in den letzten 3 Jahren
  • erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung der letzten 12 Monaten

Mehr Informationen über geplante Lehrgänge finden Sie unter der Rubrik "Lehrgänge".