Eintrag der Lehrberechtigung für UL-Hubschrauber

Eintrag der Lehrberechtigung für Ultraleichthubschrauber (§95a Abs.1 Pkt. 2 LuftPersV)

  • 150 Flugstunden Gesamtflugzeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf Ultraleichthubschraubern 
  • eine theoretische und praktische Auswahlprüfung vor einem Prüfungsausschuss 
  • die erfolgreiche Teilnahme an je einem Didaktik- und Praxislehrgang des DULV für Ultraleichthubschrauber-Fluglehrer 
  • eine anschließende Ausbildungstätigkeit (Assistententätigkeit) unter der Aufsicht des Ausbildungsleiters an einer DULV-zugelassenen Ultraleichthubschrauberschule
  • Nachweis Erste Hilfekurs

Während der Assistentenzeit müssen alle Ausbildungsabschnitte laut Ausbildungsnachweis durchlaufen werden und der Bewerber muss an der Ausbildung von mindestens 2 Flugschülern beteiligt sein. Über diese Ausbildungsschritte muss ein schriftlicher Bericht geführt werden, aus dem die einzelnen Flüge und Ausbildungsschritte nachvollziehbar hervorgehen.

 

Erleichterungen für Bewerber mit der Lizenz für Ultraleichthubschrauberführer und mit gültiger Erlaubnis für Hubschrauber (PPL-H): 

  • 150 Flugstunden Gesamtflugzeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer, davon  mindestens 30 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf Ultraleichthubschraubern nach Lizenzerhalt
  • eine theoretische und praktische Auswahlprüfung vor einem Prüfungsausschuss
  • die erfolgreiche Teilnahme an je einem Theorie- und Praxislehrgang des DULV für Ultraleichthubschrauber-Fluglehrer 
  • eine anschließende Ausbildungstätigkeit (Assistententätigkeit) unter der Aufsicht des Ausbildungsleiters an einer DULV-zugelassenen Ultraleichthubschrauberschule
  •  Während der Assistentenzeit müssen alle Ausbildungsabschnitte laut Ausbildungsnachweis durchlaufen werden und der Bewerber muss an der Ausbildung von mindestens 2 Flugschülern beteiligt sein. Über diese Ausbildungsschritte muss ein schriftlicher Bericht geführt werden, aus dem die einzelnen Flüge und Ausbildungsschritte nachvollziehbar hervorgehen.

Bewerber mit einer gültigen Lehrberechtigung für motorgetriebene Luftfahrzeuge oder Segelflugzeuge können von der Teilnahme am Fluglehrer-Didaktik-Lehrgang befreit werden.

Gültigkeit und Verlängerung der Lehrberechtigung:

Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeit von 3 Jahren erteilt. Nach Ablauf der drei Jahre müssen für die Verlängerung der Lehrberechtigung 2 der folgenden Bedingungen erfüllt und nachgewiesen werden:

  • mind. 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer auf Ultraleichthubschraubern
  • Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten bzw. anerkannten Fortbildungslehrgang in den letzten 3 Jahren
  • erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsüberprüfung vor einem Mitglied des DULV-Lehrteams für UL-Hubschrauber im letzten Jahr vor der Verlängerung