DULV-Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Corona (Stand: 30.09.2021)

Fristen

Die Frist zwischen Theorie- und Praxisprüfung läuft aus, die JNP steht an, Verlängerungsflüge stehen an, Lehrberechtigungen laufen aus usw. - werden Fristen verlängert? Wie kulant kann damit umgegangen werden?

Es gibt in einigen Bereichen die Möglichkeit, Fristen zu verlängern. Aber das ist nicht in grundsätzlich so.
Wir versuchen, einen Überblick zu geben:
 

  • Theorieprüfung:           bleibt gültig bis 31.12.2021 (ohne weiteren Antrag)
     
  • Lehrberechtigung:       bleibt gültig bis 31.10.2021 (ohne weiteren Antrag)
    Fehlende Voraussetzungen gemäß LuftPersV §96 sind so bald wie möglich nachzuholen.
     
  • Schleppberechtigung: Die Nachweispflicht zur Ausübung der Schleppberechtigung wird bis zum 31.10.2021 ausgesetzt.
    Fehlende Flüge gemäß LuftPersV § 84 sind so bald wie möglich nachzuholen (= mind. 10 Schleppflüge innerhalb der letzten 24 Monate).
  • Die Rechte wahrnehmen aus einer unbefristeten Lizenz für alle UL und LL: Die Nachweispflicht zur Ausübung der Rechte aus der entsprechenden Lizenz wird bis zum 31.10.2021 ausgesetzt.
    Fehlende Flüge gemäß LuftPersV § 45 bzw. DULV-Ausbildungshandbuch sind so bald wie möglich nachzuholen.

  • Umwandlung einer abgelaufenen, befristeten Lizenz in eine unbefristete Lizenz: Siehe oben bei "Die Rechte wahrnehmen aus einer unbefristeten Lizenz für alle UL und LL".

  • Tauglichkeitszeugnis: Keine Fristverlängerung.
     Der Gang zum Fliegerarzt unter Corona-Bedingungen ist erlaubt und möglich.

  • Jahresnachprüfung: Keine Fristverlängerung möglich (es gibt dafür keine Rechtsgrundlage).
    Nach Ablauf der Prüfung muss der Prüfer zum UL kommen.
    Bei Werkstattarbeiten, die beim Hersteller o. ä. durchzuführen sind, wird im Einzelfall entschieden.

Ausbildung

Besteht die Möglichkeit Onlinekurse anzubieten?
Vorerst ja, aber nur nach Absprache mit dem DULV. Das ist auch abhängig von den technischen Möglichkeiten und dem Engagement der Flugschule.
Es bedeutet keinesfalls, dass Onlinekurse jetzt generell akzeptiert werden. Bitte immer VORHER mit dem DULV genaue Vereinbarungen treffen.