Aktualisierung zum Thema „Lockerungen im Flugbetrieb“

Da sich die Verordnungen der Länder zurzeit teilweise tagesaktuell ändern, können wir nicht für die Aktualität der Übersicht garantieren. Wir können außerdem keine Garantie für die Rechtsgültigkeit übernehmen. Die Piloten müssen Ihre eigene Interpretation mit denen des lokalen Verordnungs-Gebers abgleichen.

Lockerungen gibt es nun fast überall, diese sind aber je nach Land mitunter sehr unterschiedlich formuliert und immer in Verbindung mit den Hygienevorschriften (nachzulesen im Infektionsschutzgesetz, bzw. in der jeweils aktuellen Corona-Verordnung des Bundeslandes) zu verstehen.

Folgende Punkte helfen beim Klären der Frage, ob und in welcher Form das Fliegen und Schulen wieder möglich ist:

  • In welchem Bundesland möchte ich fliegen?
  • Liegt mir die aktuelle Vorordnung vor?
  • Unter welchen Bedingungen ist das Fliegen erlaubt?

Die aktuelle Verordnung findet sich in der Regel auf der Homepage des jeweiligen Landes.

Eine Übersicht gibt es auf der Homepage der Kanzlei „Bird & Bird“ unter folgendem Link:

https://www.twobirds.com/de/news/articles/2020/germany/covid-19-verordnungen-und-verfuegungen-bl.

In einigen Verordnungen wird der Flugsport direkt benannt, in anderen können unter dem Stichwort „Sport“ die zutreffenden Absätze gefunden werden.

Euer DULV-Team

Kremena Ivanova