Handfunkgeräte kleiner Leistung 8.33 - der Durchbruch!
DULV-Email an das Verkehrsministeriums vom 11.01.2017:
Sehr geehrter Herr Daum,
wie heute am Telefon besprochen möchte ich anregen, dass Sie sich diesem Thema als Fürsprecher und Sachwalter der Luftsportgeräteführer annehmen.
Es wurden bereits Gespräche zwischen Vertretern der Luftsportler, dem Bundesaufsichtsamtamt für Flugsicherung (BAF) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) geführt, bei denen die anstehende Einführung des 8,33 kHz-Frequenzbandes in Flugfunk im Hinblick auf die Handfunkgeräte Thema waren. Nach meinem Kenntnisstand waren diese allesamt nicht zielführend. Es ist bekannt, dass knapp ein Jahr vor der Einführung des neuen Kanalrasters zwar solche Handfunkgeräte zur Verfügung stehen, die in diesem Frequenzband eingesetzt werden können, aber keines dieser Geräte verfügt derzeit über eine Zulassung. Das BAF ist leider der Argumentation der Luftsportler nicht gefolgt, dass es sich bei diesen Geräten kleiner Leistung nicht um flugsicherungsrelevante Anlagen handelt. Laut BAF ist allein durch die Tatsache, dass die Geräte im sensiblen Flugfunkband eingesetzt werden, die Voraussetzung gegeben, dass die Geräte einer Musterzulassung durch das BAF bedürfen.
Nach Auskünften der Hersteller dieser Geräte (allen voran ICOM) sind diese jedoch nicht bereit, für den relativ kleinen deutschen Markt, so eine aufwändige und teure Prozedur anzustrengen.
Das Bespiel aus dem Verfahren der englischen CAA, zeigt auf, dass die Briten wohl ein ähnliches Problem hatten, dort jedoch einen sehr unbürokratischen und dennoch praktikablen Weg bestritten haben.
Wir, die beauftragten Verbände bitten Sie, diesen Lösungsansatz zur Kenntnis zu nehmen und bei Ihnen im Hause ggf. zu kommunizieren und das Gespräch mit nachgeordneten Behörden anzuregen.
https://www.caa.co.uk/General-aviation/Aircraft-ownership-and-maintenance/8-33-kHz-radios/
“LA3 Approved Equipment
In certain circumstances the use of a LA3 approved 8.33 kHz radios may be appropriate. Generally, LA3 approved equipment can be utilised where an 8.33 kHz-capable radio is not mandatory, for example outside of all controlled airspace after 31 December 2017.
Pilot owners should obtain confirmation from the manufacturer that their radio meets the conditions of the Approval. Once confirmed, the pilot may then use the Equipment Approval LA301075 as the reference when applying to the CAA for their Aircraft Radio Licence, which is required by the Wireless and Telegraphy Act. We are aware of the following 8.33 kHz handheld radios that meet the changeover requirement:
ICOM IC-A6E
ICOM IC-A24E
Yaesu FTA-550
Yaesu FTA-750
There may be other models that meet the requirement, although these are the ones currently identified to the CAA.”
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die angehängten Dokumente.
Herzliche Grüße / Best Regards
Jo Konrad
DULV e.V.
Nun hat sich die BANetz genau auf diesen Level eingelassen und dieser Tage dazu eine Veröffentlichung im Amtsblatt gemacht. Das Schöne an dieser Mitteilung ist die klare und unmissverständliche Sprache – und natürlich der damit verbundene Durchbruch für unser kleinen Handhelds. 8.33 kann kommen. Hier eine Abschrift dieser Veröffentlichung mit Erläuterungen und Quellenangaben.