Erinnerung: Europaweite Umstellung des Kanalrasters im VHF Flugfunk von 25 kHz auf 8,33 kHz

In Umsetzung der EU-Durchführungsverordnung Nr. 1079/2012 vom 16. November 2012 (siehe Amtsblatt vom 17.11.2012) werden seit 17. November 2013 für Funkstellen des VHF Flugfunks grundsätzlich nur noch Frequenzen zugeteilt, wenn die Funkstelle in der Lage ist, im 8,33 kHz Kanalraster zu senden und zu empfangen. Siehe auch hier.

Der Wortlaut der genannten Durchführungsverordnung kann auf Internetseite EUR-Lex.europa.eu der Europäischen Union abgerufen werden. 

Die BNetzA stellt hier neben dem Text der Neuregelung die entsprechenden Formulare zur Verfügung.

Nutzen Sie den „Antrag Luftfunkstelle“ wenn Sie das Gerät in einem Luftfahrzeug einsetzen möchten.  

Cynthia Kappler