Kein Wegfall der Avionikprüfpflicht für ULs
NfL II-25/09 und NfL II-15/10 sowie NfL II-26/09 und NfL II-16/10.
Dies gilt allerdings nur für Luftfahrzeuge, deren Lufttüchtigkeit im Rahmen eines genehmigten Instandhaltungsprogramms aufrechterhalten wird.
Für ULs bleibt daher die Prüfpflicht für Transponder und Funkgeräte weiterhin gemäß PAUL bestehen: Alle zwei Jahre.
Beitragsdatum
23/01/2018 - 09:26