Kein Wegfall der Avionikprüfpflicht für ULs

Mit der NfL 2-238-17 vom 19.12.2017 wurden folgende NfLs bezüglich Instandhaltung und Prüfung der elektronischen Ausrüstung sowie Druck- und Höhenmesseranlagen aufgehoben:

NfL II-25/09 und NfL II-15/10 sowie NfL II-26/09 und NfL II-16/10.

Dies gilt allerdings nur für Luftfahrzeuge, deren Lufttüchtigkeit im Rahmen eines genehmigten Instandhaltungsprogramms aufrechterhalten wird.

Für ULs bleibt daher die Prüfpflicht für Transponder und Funkgeräte weiterhin gemäß PAUL bestehen: Alle zwei Jahre.

Cynthia Kappler