Flugfunk im Ausland - aufpassen!
Dass aber im Ausland einige Flugplätze das neue Raster bereits vorschreiben, ist noch nicht allen geläufig. Im konkreten Fall mussten Piloten auf ihrer Reise durch Tschechien ihre Unkenntnis teuer bezahlen. Sie waren mit einem alten Funkgerät unterwegs. Ihre Landung auf dem 8,33-kHz-Flugplatz erfolgte deswegen ohne Freigabe und wurde entsprechend geahndet. Der Start musste außerhalb der Betriebszeiten erfolgen und war dann nochmal kostenpflichtig.
Beitragsdatum
28/07/2017 - 13:13