Ausbildung von Piloten auf leichten Trikes (unter 120 kg Leermasse)

Theorie:

wie bei Trikes über 120 kg Leermasse

Praxis:

zunächst auf doppelsitzigen schwerkraftgesteuerten Trike. Die ersten Alleinflüge werden in der Regel aus   Sicherheitsgründen  mit dem gewohnten, in der Schulung verwendeten Doppelsitzer-Trike durchgeführt.

  • Überlandflugeinweisung mit Fluglehrer über mindestens 100 km mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz.
  • mindestens 30 Starts und Landungen im Alleinflug auf leichten Trikes
  • mindestens zwei Überlandflüge als Alleinflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Platz.

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Alle wichtigen Formulare finden Sie  im Download-Bereich